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   BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62   

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BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62 (https://dejure.org/1964,6962)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1964 - 2 RU 155/62 (https://dejure.org/1964,6962)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1964 - 2 RU 155/62 (https://dejure.org/1964,6962)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 63
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Dabei bleiben zwar außerhalb der Person des Verletzten liegende Umstände unberücksichtigt, wie z.B. zeitweilige schlechte Arbeitsmarktlage, besonders günstiger Arbeitsvertrag vor dem Unfall usw. Dagegen sind besondere Kenntnisse und Fähigkeiten des Verletzten bei der Ermittlung der MdE zu berücksichtigen (vgl. BSG 4, 147, 149).

    Die Schätzung des Grades der MdE hatte das LSG in Ausübung seines Rechts der freien richterlichen Überzeugungsbildung selbst vorzunehmen (vgl. BSG 4, 147, 149).

  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Daraus ergeben sich jedoch im vorliegenden Streitfalle keine Unterschiede; denn das UVNG hat insoweit die für die Bewertung der MdE in Praxis und Rechtsprechung geltenden Grundsätze nicht geändert (vgl. Arbeitsgrundlage zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung Bundestags-Drucksache IV/120 S. 90).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Die durch den Versicherungsfall bedingte Einbuße dieser individuellen Erwerbsfähigkeit ist in einem bestimmten Prozentsatz davon auszudrücken (BSGE 5, 232, 234; BSGE 21, 63, 65 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; BSGE 43, 208, 209 = SozR 2200 § 581 Nr. 10 S 40 f; BSGE 55, 13, 14 = SozR 2200 § 580 Nr. 5 S 7 f; BSGE 70, 177, 178 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 2 S 6, jeweils mwN).
  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Die in Form einer Rente zu gewährende Entschädigung für die MdE wird - anknüpfend an den Integritätsverlust - nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsfähigkeit vor und nach dem Unfall bemessen (vgl zB BSGE 21, 63 ; 39, 49 ; 43, 208 ).
  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE -

    Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910; Brackmann a.a.O. S. 568 m; Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).

    Der Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 581 Abs. 2 RVO in keiner Weise eingeschränkt ist (vgl. z.B. BSGE 23, 253, 254 sowie BSG, Urteil vom 4. Mai 1971 - 2 RU 128/69 - Breithaupt 1971, 910; Brackmann a.a.O. S. 568 m; Gitter a.a.O. S. 111), stellt aber grundsätzlich nicht auf die konkrete Beeinträchtigung des Verletzten in seinem Beruf, sondern auf den Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Unfall ab (BSGE 21, 63, 67; 39, 31, 33).

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